Mindestlöhne in der Altenpflege zum 01.07.2026 gestiegen

Montag, 17.08.26

Die Mindestlöhne in der Altenpflege sind zum 01.07.2026 gestiegen. Die Bundesregierung hatte die Empfehlungen der Pflegekommission per Verordnung umgesetzt. Diese siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (sog. 7. PflegeArbbV) trat am 01.07.2026 in Kraft und gilt bis 30.09.2028. Eine weitere Anpassung ist lt. Bundesregierung für das kommende Jahr vorgesehen. Die Änderungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Zuletzt waren die Löhne zum 01.07.2025 gestiegen.

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Mehrurlaub für Beschäftigte in der Pflegebranche fest, dessen Ziel die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine schrittweise Anhebung der Vergütung in der Pflege ist.

Für Pflegehilfskräfte beträgt das Mindestentgelt: ab 01.07.2025: 16,10 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2026: 16,52 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2027: 16,95 Euro brutto je Stunde

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit) gilt: ab 01.07.2025: 17,35 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2026: 17,80 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2027: 18,26 Euro brutto je Stunde

Für Pflegefachkräfte beträgt das Mindestentgelt: ab 01.07.2025: 20,50 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2026: 21,03 Euro brutto je Stunde ab 01.07.2027: 21,58 Euro brutto je Stunde

Die 7. PflegeArbbV finden Sie im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 58.

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