Mittwoch, 19.08.26
Bei der elektronischen Zustellung gerichtlicher Entscheidungen an Behörden und andere in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung genannte Zustellungsempfänger kann der Zustellungsnachweis ausschließlich durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung ersetzt das Empfangsbekenntnis weder als Zustellungsnachweis noch führt sie zur Heilung eines Zustellungsmangels (Az.
Freitag, 14.08.26
Werden bei einem Verkehrsteilnehmer hohe THC-Werte gemessen, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, bestehen Zweifel an der Fahreignung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 11 L 401/26). Bei einer Verkehrskontrolle wurden im Blut eines Pkw-Fahrers hohe THC-Werte festgestellt. Zur Klärung der hierdurch entstandenen
Mittwoch, 12.08.26
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag eines Anwohners gegen den Betrieb benachbarter Holzfeuerungsanlagen abgelehnt, weil weder eine unzumutbare Immissionsbelastung noch eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht wurde (Az. 4 K 2411/26) Der Antragsteller hatte bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über gesundheitsschädliche Rauchgas-Immissionen bei der Stadt eingereicht. Er legte hierfür u. a.
Montag, 10.08.26
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungsrechtlich gerechtfertigt bleibt, solange das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit nicht gröblich verfehlt. Einzelne als einseitig empfundene Beiträge oder Kritik an der Mittelverwendung stellen die Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht grundsätzlich nicht infrage (Az. 7 A 4078/24).
Dienstag, 28.07.26
Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Freigabe für eine Versetzung in ein anderes Bundesland, wenn dienstliche Belange – insbesondere Lehrermangel – entgegenstehen und sie ihre privaten Lebensumstände in Kenntnis der fehlenden Versetzungsmöglichkeit selbst geschaffen hat. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 1 L 632/26). Eine Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen kaufte im
Freitag, 10.07.26
Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist nicht Besitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall und muss diesen daher nicht beseitigen. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Eigentümer eines Grundstücks. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 10 C 7.24). Die Klägerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, begehrte von dem beklagten Landkreis Ersatz von
Donnerstag, 02.07.26
Eine kommunale Satzung ist ordnungsgemäß im Internet bekanntgemacht, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gegen nachträgliche Veränderungen gesichert ist. Die Signatur muss nicht vom Oberbürgermeister oder dessen Stellvertreter selbst vorgenommen werden, sondern kann auch durch nach der gemeindeinternen Zuständigkeitsordnung hierzu befugte Bedienstete erfolgen. Dies bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.
Freitag, 05.06.26
Eine Betreiberin von Corona-Testzentren kann keine weitere Vergütung für die zwischen Juli 2021 und April 2023 durchgeführten Corona-Tests verlangen und muss bereits ausgezahlte Leistungen in Höhe von 4.032.692,15 Euro zurückzahlen, weil sie die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht eingehalten hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage der Teststellenbetreiberin
Freitag, 22.05.26
Die Klägerin arbeitet als Lehrerin an einer städtischen Gesamtschule. Sie begehrte zum 1. Februar 2026 eine Versetzung an eine andere, näher an ihrem neuen Wohnort gelegene Schule. Sie begründete dies damit, dass durch den Umzug die Betreuung ihrer Kinder am neuen Wohnort über ihr dortiges familiäres Netzwerk sichergestellt wird. Die
Mittwoch, 01.04.26
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass eine ca. 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden darf, obwohl sie eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach verschattet (Az. VG 24 K 46/24). Im konkreten Fall war der Kläger Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Vor dem Haus stand eine ca.
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