Mittwoch, 18.02.26
Das Finanzgericht Münster entschied, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten ist. Daher hat das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß aufgehoben (Az. 13 K 1936/24). Der Steuerberater des Klägers hatte dem Finanzamt (unter Angabe der persönlichen Steuernummern des Klägers) auf elektronischem Wege
Montag, 09.02.26
Das Finanzgericht des Saarlandes entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Verpflichtung des Finanzamts zur Änderung des Einkommensteuerbescheides 2018 nach § 174 Abs. 4 AO hat (Az. 1 K 1174/23). Die Norm ist keine allgemeine Korrekturmöglichkeit, um versäumte Einsprüche nachzuholen oder bestandskräftige Bescheide nachträglich zu verbessern. Eine Änderung des Einkommensteuerbescheids
Montag, 19.01.26
Das Finanzgericht Münster entschied im Streitfall, dass die Vollziehung der Pfändung eines Kraftfahrzeugs aufzuheben und auszusetzen ist, da bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pfändungsmaßnahme bestehen (Az. 4 V 2500/25 AO). Gegenstand des Verfahrens war die Pfändung des einzigen Kraftfahrzeugs des Antragstellers durch die Finanzbehörde zur Durchsetzung
Freitag, 09.01.26
Reicht ein Steuerpflichtiger seine Einkommensteuererklärung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen einen Schätzungsbescheid ein, liegt laut Finanzgericht Münster weder ein fristgerechter Einspruch noch ein Anspruch auf Wiedereinsetzung vor, wenn aus früheren Schreiben kein eindeutiger Einspruchswille hervorgeht und spätestens eine Mahnung Anlass zur Nachfrage über den Verfahrensstand gegeben hätte (Az. 7
Mittwoch, 07.01.26
Ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien kann nur festgestellt werden, wenn der Verlust im Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres berücksichtigt worden ist oder dieser Bescheid noch nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung änderbar ist. Unterlässt ein Steuerpflichtiger trotz ausdrücklicher Abfrage in der Anlage KAP die Erklärung bekannter Aktienverluste, handelt er grob fahrlässig, sodass eine
Montag, 05.01.26
Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung – bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung – anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof (Az. X B 73/23) nach dem
Dienstag, 02.12.25
Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen. Für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr: Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder
Freitag, 21.11.25
Im Urteilsfall hat das Niedersächsische Finanzgericht das beklagte Finanzamt verpflichtet, der Klägerin Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO zu erlassen. Das Finanzgericht entschied, dass Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer zu erlassen sind, wenn sie auf einem gemeinsam begangenen Rechtsirrtum beruhen und dem Steuerpflichtigen kein tatsächlicher Liquiditätsvorteil entstanden ist
Freitag, 21.11.25
Die meisten jährlichen Steuererklärungen werden heutzutage per „Klick“ an das Finanzamt gesandt. Was passiert aber, wenn die Steuererklärung zwar abgesandt wurde, beim zuständigen Finanzamt aber nicht angekommen ist oder zumindest dort nicht auffindbar ist? Wenn die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen ist, wird im Regelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Für
Dienstag, 18.11.25
Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Beteiligter sein sog. Rügerecht verliert, wenn er einer mündlichen Verhandlung unentschuldigt fernbleibt und damit entscheidende prozessuale Mitwirkungspflichten verletzt (Az. X B 44/24). Im konkreten Fall erklärte der Kläger, ein Gewerbetreibender, für das Streitjahr 2017 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe
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