Montag, 17.11.25
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer erst dann zu laufen beginnt, wenn der Erwerber gesicherte Kenntnis von seiner rechtlich wirksamen Erbenstellung hat. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt, zu dem der Erbe weiß oder wissen muss, dass der Erwerb zivilrechtlich feststeht (Az. II R 28/22). Im konkreten
Mittwoch, 22.10.25
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Ziel sei es, die
Montag, 20.10.25
Das Finanzgericht Münster hat die Aussetzung der Vollziehung (AdV) für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (Az. 1 V 1595/25 E). Der Antragsteller war in den Streitjahren zu 50 % an einer GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer. Bei der
Mittwoch, 15.10.25
Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, stellt
Donnerstag, 22.09.22
Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob das Ermessen der Finanzbehörde, die Gebühr für eine verbindliche Auskunft im Falle der Rücknahme des Antrags vor deren Erteilung zu ermäßigen, dahingehend auf Null reduziert ist, dass anstelle des Gegenstandswerts stets der der Finanzbehörde bis zur Rücknahme des Antrags entstandene Prüfungsaufwand zugrunde zu
Dienstag, 18.01.22
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage befasst, ob der Klägerin ein Anspruch gem. § 150 Abs. 8 AO auf Befreiung von der Verpflichtung zur Übermittlung ihrer Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung im Wege der Datenfernübertragung für das Streitjahr 2019 zustand, weil ihr dies wirtschaftlich unzumutbar war (Az. 1 K 12/21).
Freitag, 14.01.22
Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist derjenige Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat. Auf den Zeitpunkt, in dem eine Steuererklärung bei der Finanzbehörde eingereicht wurde, kommt es nicht an. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. X R 35/20). Die Abgabe einer
Dienstag, 14.09.21
Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen. Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist unschädlich, wenn das College einer Stiftungsaufsicht unterliegt, die in ihren wesentlichen Belangen der deutschen Stiftungsaufsicht vergleichbar ist. Das
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