Dienstag, 09.06.26
Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, nach § 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ist. Nach Auffassung der Richter sei das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ nicht auf inländische
Freitag, 05.06.26
Aufwendungen für eine medizinische Behandlung stellen laut Finanzgericht Nürnberg keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. d. § 33 EStG dar, wenn der Steuerpflichtige sich trotz bestehender Behandlungsalternativen in einem Vertragskrankenhaus freiwillig für eine nicht zugelassene Privatklinik entscheidet und zudem zumutbare Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse nicht geltend macht. Eine Zwangsläufigkeit der Kosten
Mittwoch, 03.06.26
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH-Az. IX R 34/24). Eine GmbH erhält ein Darlehen von einem verbundenen Unternehmen, für das eine andere Gesellschaft aus dem Gesellschafterkreis eine Bürgschaft übernimmt.
Mittwoch, 03.06.26
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber lt. Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils
Montag, 01.06.26
Stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Kindergeldberechtigten im unionsrechtlichen Sinne solche aus einer selbstständigen Beschäftigung dar und müssen somit keine Unterschiedsbeträge für Kinder gewährt werden, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden (Az. III R 7/23). Der Anspruch auf Differenzkindergeld sei gemäß
Donnerstag, 28.05.26
Im Streitfall machte der Kläger die Kosten für Apheresen (Blutwäschen) zur Behandlung eines Post-Vac-Syndroms in seiner Einkommensteuererklärung 2023 als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die Behandlungen dienten der Therapie schwerer gesundheitlicher Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung, darunter ein Post-Vac-Syndrom und ME/CFS. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme zuvor mehrfach abgelehnt. Im Mittelpunkt des Streits
Mittwoch, 27.05.26
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass eine Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegt, wenn es im laufenden Scheidungsverfahren und gleichzeitigem gerichtlichen Verfahren über einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Übertragungen von Grundstücken unter Anrechnung auf die zukünftige Zugewinnausgleichsforderung kommt und die Ehegatten in
Dienstag, 26.05.26
Im Streitfall war eine luxemburgische Gesellschaft alleinige Gesellschafterin einer in Deutschland ansässigen GmbH, die zum Jahresende 2010 aufgelöst wurde und sich anschließend in Liquidation befand. Sie wurde 2015 im Handelsregister gelöscht. Im Jahr 2013 schüttete die GmbH Gewinne an die Klägerin aus, die noch in ihrer aktiven Zeit vor Beginn
Freitag, 22.05.26
Im Streitfall befand sich ein selbstständig tätiger Berufsträger im Regelinsolvenzverfahren, führte seine Tätigkeit aber nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter eigenverantwortlich weiter aus. Er war verpflichtet, monatliche Ausgleichszahlungen in die Insolvenzmasse zu leisten, die auf Basis durchschnittlicher Gehälter angestellter Steuerberater berechnet wurden. Für diese Zahlungen sowie für den Aufwand aus der
Donnerstag, 21.05.26
Im Streitfall hatte ein Finanzbeamter nach abgeschlossenem dualem Studium zusätzlich ein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen und seine Arbeitszeit reduziert. Er wurde im Rahmen eines Förderprogramms mehrere Monate lang für Prüfungen und Hausarbeiten vom Dienst freigestellt. Sein Vater, der Kläger, machte geltend, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Sohnes deshalb in
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