Arbeits-/Sozialrecht

Mittwoch, 08.10.25

Sozialhilfeempfänger kann nicht Erstattung der Kosten einer Räumungsklage verlangen

Ein Sozialhilfeempfänger kann von der Stadt Kassel nicht die Erstattung der Kosten einer Räumungsklage verlangen. Das hat das Hessische Landessozialgericht geurteilt und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Kassel bestätigt (Az. L 4 SO 38/25). Der 72-jährige Sozialhilfeempfänger hatte 36 Jahre lang eine Mietwohnung in Kassel bewohnt, die im Jahr 2021