Montag, 31.08.26
Der Arbeitgeber hat gegen den Annahmeverzugsvergütung fordernden Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche Stellenangebote er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hat. Ein weitergehender – selbständig einklagbarer – Anspruch auf Auskunft, ob, wie und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer auf diese beworben hat, steht dem
Montag, 31.08.26
Legt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bewusst eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die den Eindruck einer ärztlichen Untersuchung erweckt, obwohl keinerlei persönlicher, telefonischer oder digitaler Kontakt mit einem Arzt stattgefunden hat, kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war, ist für den
Donnerstag, 27.08.26
Bei der Berechnung einer tariflichen Überlastquote können auch nicht tarifgebundene Beschäftigte mitgezählt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 162/25). Ein Arbeitnehmer der Lebensmittelindustrie hatte den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags verlangt. Sein Arbeitgeber lehnte dies mit Verweis auf die im Tarifvertrag festgelegte Überlastquote ab. Der Kläger war hingegen der
Mittwoch, 26.08.26
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat im Urteilsfall der Angestellten eines Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen (Az. 2 Sa 14/24). Im Streitfall begehrte die Klägerin von ihrem beklagten Arbeitgeber hinsichtlich mehrerer Entgeltbestandteile rückwirkend
Montag, 24.08.26
Das Recht der Krankenkassen, um Mitglieder und ihre Leistungen zu werben, findet nach Auffassung des Bayerischen Landessozialgerichts seine Grenze, wo Krankenkassen unlautere geschäftliche Handlungen vornehmen. Im konkreten Fall hat das Landessozialgericht einer großen Kasse im Eilverfahren verboten, Mitgliedern, die ihre Kündigung bereits erklärt haben, Geldzahlungen ohne Rechtsgrundlage zu versprechen, um
Freitag, 21.08.26
Das Sozialgericht München entschied, dass ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, während der Arbeitszeit stattfindenden und vom Arbeitgeber finanzierten Massage nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit gehören nach Auffassung des Gerichts zum unversicherten persönlichen Lebensbereich (Az. S 9 U 498/25). Im konkreten
Donnerstag, 20.08.26
Grundsätzlich gilt: Ein genehmigter Urlaub ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Der Arbeitgeber kann die Urlaubsgenehmigung daher nicht ohne Weiteres widerrufen. Auch ein personeller Engpass oder ein unerwartet hoher Arbeitsanfall reichen dafür grundsätzlich nicht aus. Nur in außergewöhnlichen Situationen kann etwas anderes gelten. In Betracht kommen allenfalls dringende betriebliche Notfälle,
Montag, 17.08.26
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sind zum 01.07.2026 gestiegen. Die Bundesregierung hatte die Empfehlungen der Pflegekommission per Verordnung umgesetzt. Diese siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (sog. 7. PflegeArbbV) trat am 01.07.2026 in Kraft und gilt bis 30.09.2028. Eine weitere Anpassung ist lt. Bundesregierung für das kommende Jahr
Dienstag, 11.08.26
Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB VII liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit vollständig ausüben kann und lediglich einzelne Einsatzmöglichkeiten – etwa Bereitschafts- oder Rufdienste – aus gesundheitlichen Gründen entfallen. Verletztengeld kann jedoch auch ohne Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, wenn der Versicherte infolge einer
Montag, 10.08.26
Grundsätzlich dient der Urlaub dazu, dass sich Arbeitnehmer von ihrer beruflichen Tätigkeit erholen können. Während des genehmigten Urlaubs besteht daher in der Regel keine Verpflichtung, dienstliche E-Mails zu lesen, Anrufe entgegenzunehmen oder auf Kurznachrichten zu reagieren. Etwas anderes kann in Ausnahmefällen gelten, wenn im Einzelfall besondere Vereinbarungen bestehen. Arbeitgeber sollten
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